Je nach Behandlungsphase und erbrachten Leistungen können zusätzliche Kosten, beispielsweise für diagnostische Leistungen, Anamnese oder Befunderhebung, entstehen.
Kosten & Abrechnung
Psychotherapie
Privatversicherte & Beihilfeberechtigte
Die Kosten einer Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Behandlungskosten abhängig vom jeweiligen Tarif und den individuellen Versicherungsbedingungen.
Für eine psychotherapeutische Sitzung von 50 Minuten entstehen in der Regel Kosten von bis zu 167 €.
Gesetzlich Versicherte
Als Privatpraxis können wir psychotherapeutische Leistungen nicht regulär über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Psychotherapie im sogenannten Kostenerstattungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahme bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen. Gerne informieren wir Sie über das Vorgehen und unterstützen Sie bei den erforderlichen Unterlagen. Alternativ können gesetzlich Versicherte die Behandlung bei uns auch als Selbstzahler:innen in Anspruch nehmen.
Selbstzahler:innen
Eine psychotherapeutische Behandlung kann unabhängig von einer Krankenversicherung auch vollständig selbst gezahlt werden. In diesem Fall erfolgt keine Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung.
Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Für eine psychotherapeutische Sitzung von 50 Minuten entstehen in der Regel Kosten von bis zu 167 €.
Vor Beginn der Behandlung informieren wir Sie selbstverständlich transparent über die zu erwartenden Kosten.
Kosten & Abrechnung
Diagnostik
Der Umfang einer psychotherapeutischen Diagnostik richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung und wird individuell abgestimmt. In der Regel umfang eine diagnostische Abklärung etwas 3-4 Termine und kann Gespräche mit dem Kind beziehungsweise Jugendlichen und den Eltern, Fragebögen sowie psychologische Testverfahren beinhalten.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die Gesamtkosten sind abhängig von Art und Umfang der erforderlichen Diagnostik sowie den eingesetzten Testverfahren.
Vor Beginn der Diagnostik besprechen wir mit Ihnen, welche Untersuchungen vorgesehen sind und mit welchen Kosten voraussichtlich zu rechnen ist.
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten können diagnostische Leistungen je nach Tarif und Versicherungsbedingungen ganz oder teilweise erstattet werden. Wir empfehlen, die Kostenübernahme gegebenenfalls vorab mit der Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle zu klären.
Selbstzahler:innen tragen die Kosten der Diagnostik selbst.
Bei gesetzlich Versicherten kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Diese muss vorab mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden.
